Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ENDOMED Endoskopie + Hygiene GmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Reparaturbedingungen (Geschäftsbedingungen) gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens, der Firma ENDOMED Endoskopie + Hygiene GmbH, (im folgenden nur Endomed genannt).
- Verbraucher sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit Verbrauchern geht Endomed keine Geschäftsbeziehungen ein.
- Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handeln (s. §14 BGB). Endomed geht Geschäftsbeziehungen nur mit Unternehmen in diesem Sinne ein.
- Kunde und Auftraggeber i.S.d Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handeln (s. § 14 BGB). Endomed geht Geschäftsbeziehungen nur mit Unternehmen in diesem Sinne ein.
- Mit Bestellung oder Auftragserteilung an Endomed erklärt der Kunde, Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen zu sein. Endomed behält sich vor, dies im Einzelfall durch die Anforderung entsprechender Nachweise zu überprüfen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden von Endomed werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von Endomed ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
- Angebote von Endomed sind freibleibend, so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
- Bestellt der Kunde oder Auftraggeber die Ware auf elektronischem Weg, wird Endomed den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen, soweit dies angemessen und zumutbar ist. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die eigenen Zulieferer von Endomed. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Endomed zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von Endomed.
- Der Kunde oder Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuell geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Kunde oder Auftraggeber die Ware auf elektronischem Weg zum käuflichen Erwerb bestellt, wird der Vertragstext durch Endomed elektronisch gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst der vorliegenden Geschäftsbedingungen per Email zugesandt.
§ 3 Kostenvoranschlag
- Wünscht der Auftraggeber einer Reparatur eine verbindliche Preisangabe vor endgültiger Auftragserteilung, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Wesentlichen und so weit wie möglich und zumutbar aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Endomed ist an einen solchen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
- Kostenvoranschläge für Reparaturen sind auf Grund Vereinbarung kostenpflichtig.
- Vorarbeiten, wie z.B. die Untersuchung des Reparaturgegenstandes, die Separierung von Einzelteilen zur Untersuchung, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, die Bestellung von Plänen u.Ä., sind ebenfalls auf Grund Vereinbarung vergütungspflichtig.
- Wird auf Grund eines Kostenvoranschlages ein Reparaturauftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der angeschlagene Gesamtpreis kann bei der Berechnung bis zu 10?%, darüber nur mit Zustimmung des Auftraggebers, überschritten werden.
§ 4 Fernabsatzverträge
- Bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages gelten diese Geschäftsbedingungen sinngemäß, wie bei mündlichen oder schriftlichen Vertragsabschlüssen.
- Beim Download und beim Versand von Daten via Internet gehen die Gefahren des Untergangs und der Veränderung der Daten bereits mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Endomed das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von Endomed oder im Auftrag von Endomed gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Endomed einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa durch eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, soweit diese noch unter dem Eigentumsvorbehalt von Endomed steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung an Dritte zu übereignen, soweit diese noch unter Eigentumsvorbehalt von Endomed steht. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich gegenüber Endomed anzuzeigen.
- Endomed ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die von Endomed oder im Auftrag von Endomed gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt an Endomed bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten entstehen. Endomed nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Endomed behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen Endomed gegenüber nichtordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Endomed. Erfolgt eine Verarbeitung mit Endomed nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Endomed an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Endomed gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt dann, wenn die Ware mit anderen, Endomed nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 6 Preise und Zahlungen
- Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Sitz des Verkäufers zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Mindestbestellwert/Mindermengenzuschlag
- Unser Mindestbestellwert beträgt EUR 100,- Nettowarenwert. Für Bestellungen, welche diesen Wert unterschreiten, berechnen wir aus verwaltungstechnischen Gründen einen Mindermengenzuschlag von EUR 10,-- zuzüglich der anteiligen Versand- und Verpackungskosten.
§ 8 Lieferung und Lieferzeit
- Lieferungen erfolgen ab Sitz des Verkäufers.
- Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
- Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine
- Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
- Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist.
- Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
§ 9 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Laudenbach, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Installations- und Reparaturleistungen ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation oder Reparatur zu erfolgen hat.
- Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
- Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
- Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
§ 10 Gewährleistung
- Endomed verkauft Instrumente, Zubehör und sonstige Waren, wenn diese von einem Voreigentümer gebraucht oder sonst bereits genutzt worden sind, in dem Zustand, so wie er in einem Verkaufsobjekt oder einer ähnlichen individuellen Darstellung beschrieben worden ist. Der Kunde anerkennt mit seiner Bestellung den Zustand der Ware als vertrags- und ordnungsgemäß und erwirbt diese „gebraucht wie besichtigt und geprüft“, ohne Gewährleistungsansprüche für eventuell auftretende Mängel. Garantie- oder Haftungsansprüche für gebrauchte Waren werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Endomed leistet für Mängel neuer Waren zunächst nach ihrer Wahl entweder Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. bei Reparaturen durch Nachbesserung.
- Sofern Endomed die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, oder Endomed die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigert oder schlägt die Nachbesserung
- (Ziff. 2) fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Kunden müssen offensichtliche Mängel einer als neu erworbenen Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber Endomed anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die uneingeschränkte Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels einer als neu erworbenen Ware nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die als neu erworbene Ware bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Endomed die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung der neuen Ware. Ist bei gebrauchten Sachen ausnahmsweise eine Gewährleistung aus anderen Gründen von Endomed zu übernehmen, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig gemäß Ziffer 4 angezeigt hat. Bei Reparaturen verjähren die Rechte des Auftraggebers in 6 Monaten, gerechnet ab der Abnahme der Reparatur bzw. des Reparaturgegenstandes.
- Die kurze Verjährungsfrist (Ziff. 7) gilt nicht, wenn Endomed grobes Verschulden vorwerfbar und nachweisbar ist, sowie im Falle von Endomed zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
- Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung durch Endomed als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Betriebsanleitung, ist Endomed lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage- oder Betriebsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montage- oder Betriebsanleitung der ordnungsgemäßen Montage oder dem ordnungsgemäßen Betrieb entgegensteht.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Endomed nicht. Herstellergarantien für neue Waren bleiben davon unberührt und werden so an den Kunden weitergegeben, wie sie Endomed gegenüber zugesagt sind. Endomed übernimmt in keinem Fall eine über die Herstellergarantie hinausgehende Einstandspflicht.
§ 11 Haftungsbeschränkung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Endomed auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Endomed.
- Gegenüber den Kunden und Auftraggebern haftet Endomed bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Endomed zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels der verkauften Sache verjähren spätestens nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Endomed Arglist vorwerfbar ist.
§ 12 Überbrückungsgeräte
- Einem Kunden oder Auftraggeber kann zur Überbrückung eines Ausfalls seiner Geräte von Endomed Kameras, Instrumente, Optiken, Lichtquellen oder sonstige Waren kostenpflichtig und zeitlich befristet, jedoch nur für einen Mindestzeitraum von 10 Tagen zur Verfügung gestellt werden. Einen Anspruch auf Überlassung eines Mietgerätes zur Überbrückung besteht nicht, es sei denn, dies wurde von Endomed ver- bindlich in Textform zugesagt. Mit Annahme des Ersatzgerätes durch den Kunden nimmt dieser die Allgemeinen Verkaufs- und Reparaturbedingungen von Endomed als verbindlich an.
- Der Ersatzgegenstand wird auf Kosten und Risiko des Kunden von Endomed an diesen geliefert und ist von diesem spätestens mit Erfüllung des Kauf- oder Reparaturvertrages durch Endomed wieder auf seine Kosten und sein Risiko an Endomed zurück zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, den Ersatzgegenstand unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Schäden ebenso unverzüglich in Textform an Endomed mitzuteilen. Für Schäden, die auf einer verspäteten Mitteilung beruhen, haftet der Kunde.
- Für Schäden des Ersatzgerätes, die auf dem Transport von oder zu Endomed, sowie während des Zeitraumes seiner Überlassung, auch bei dritten Personen durch den Gerätegebrauch entstehen, haftet der Kunde. Kosten, die zur Schadensbehebung erforderlich sind, sind vom Kunden an Endomed nach Rechnungsvorlage zu erstatten. Der Kunde kann Endomed anbieten, statt Zahlung der Reparaturkosten das Ersatzgerät käuflich übernehmen zu wollen. Behauptet der Kunde, Endomed sei für einen Schaden am oder durch das Ersatzgerät verantwortlich, so trägt er hierfür die Beweislast.
- Endomed stellt für die Zeitdauer der Überlassung des Ersatzgerätes eine sofort nach Erhalt zur Zahlung durch den Kunden fällige Rechnung in Höhe üblicher, tag genau errechneter Mietpreise aus, soweit zuvor nicht ausdrücklich ein Preis für die Überlassung vereinbart worden ist. Endomed behält sich vor, die Übergabe oder Absendung der Ware aus dem Kauf- oder Reparaturgeschäftes (Hauptgeschäft) von der Zahlung der Kosten für die Überlassung des Ersatzgerätes abhängig zu machen. Die Überlassung des Ersatzgerätes kann von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden; die Rückgabe des Ersatzgerätes an Endomed gilt als Kündigung.
§ 13 Urheberrechte
- An allen Fotografien, Produktbezeichnungen und Produktnamen, sowie bildnerischen Gestaltungen, die von Endomed gegenüber dem Kunden oder Auftraggeber zur Darstellung ihres Angebotes benutzt werden, beansprucht Endomed Urheber- und Namensrechte. Anderweitige Verwertungen dieser Namen, Texte, Gestaltungen und Abbildungen durch Kunden, Auftraggeber oder sonstige dritte Personen, auch nur auszugsweise, bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Endomed.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Rechtes anderer Staaten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Endomed. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Aktueller Stand (07.07.2022)